Die Klassenpflegschaft

Die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten und der Lehrerinnen und Lehrer wird in den Klassenpflegschaften verwirklicht. Die Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler der jeweiligen Klasse und der Klassenlehrer mit beratender Stimme. Die Klassenpflegschaft wählt aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten einen Vorsitzenden und den Stellvertreter.
Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse beteiligt. Die Beteiligung an der Bildungs- und Erziehungsarbeit umfasst mit Ausnahme der Leistungsbeurteilungen insbesondere die Beratungen über

- Art und Umfang der Hausaufgaben
- Vorstellung der vom Lehrplan vorgeschriebenen Unterrichtsinhalte
- Durchführung der Leistungsbewertungen
- Schulveranstaltungen außerhalb der Schule,
- Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften 
- Anregungen zur Einführung von Lernmitteln,
- Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten

 Zu den Aufgaben der oder des Vorsitzenden gehören u.a.:

 - Einladung zu Elternabenden
- Moderation“ der Elternabende, gemeinsam mit der Lehrerin
- Vermittlung zwischen Eltern und Lehrkraft
- Ansprechpartner der Eltern in Problemsituationen
- Ansprechpartner der Schulpflegschaft
- Mitorganisation von Klassenfesten

Die Eltern sollten diese Abende nutzen, um Fragen zu stellen, Anregungen zu geben und die
Klassengemeinschaft zu stärken.

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